
Kennzeichnet eine Sachlage, die bei ungehindertem Ablauf des objektiv zu erwartenden Geschehens zu einem Schaden führt, wobei eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für den Schadenseintritt besteht. → Arbeitssicherheit, Gefährdungsfreiheit
Kennzeichnet eine Sachlage, die bei ungehindertem Ablauf des objektiv zu erwartenden Geschehens zu einem Schaden führt, wobei eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für den Schadenseintritt besteht. → Arbeitssicherheit, Gefährdungsfreiheit
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